Nutzungsrichtlinien & Wichtige Hinweise

Informationen zu Grenzen, Ausnahmen, Beschwerden und Ihrer Sicherheit auf österreichischen Autobahnen.

Grenzen und Ausnahmen der Vignettenpflicht

Beschwerden und Einsprüche

Wenn Sie eine Strafverfügung erhalten haben und diese für ungerechtfertigt halten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Einspruch bei der ASFINAG: Schreiben Sie an ASFINAG Maut Service GmbH, Rotenturmstraße 5–9, 1010 Wien, oder per E-Mail an [email protected].
  2. Angaben im Einspruch: Kennzeichen, Fahrzeugdaten, Datum und Uhrzeit der angeblichen Kontrolle, Vignetten-Nachweis (Kaufbeleg, Bestätigungs-E-Mail).
  3. Frist: Einsprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Strafverfügung eingebracht werden.
  4. Behördlicher Einspruch: Bei Ablehnung durch die ASFINAG können Sie Einspruch bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einlegen.
  5. Ombudsmann: Der Volksanwalt (Volksanwaltschaft) kann bei Beschwerden über Behörden kontaktiert werden.

Servicegebiet und regionale Besonderheiten

Die Vignettenpflicht gilt auf dem gesamten österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetz. Regionale Besonderheiten:

Sicherheitshinweise

Faktoren-Tabelle: Vignette richtig wählen

SituationEmpfohlene VignetteHinweis
Einmaliger Kurzurlaub (bis 10 Tage)10-Tages-VignetteGünstigste Option für kurze Reisen
Sommerurlaub (2–8 Wochen)2-Monats-VignetteGilt 61 Tage ab Kaufdatum
Häufige Reisen (mehrmals pro Jahr)JahresvignetteAb ca. 3 Reisen rentabel
MotorradtourMotorrad-VignetteGünstigere Tarife für Motorräder
Wohnmobil bis 3,5 tPKW-VignetteGleicher Tarif wie PKW
Wohnmobil über 3,5 tGO-BoxKeine Vignette, streckenbezogene Maut
Reise mit AnhängerPKW-VignetteAnhänger braucht keine eigene Vignette
ElektrofahrzeugPKW-VignetteVignettenpflicht gilt auch für E-Autos
Ausländisches KennzeichenPKW-VignetteVignettenpflicht gilt für alle
Transitfahrt ohne AutobahnnutzungKeineNur auf Bundesstraßen fahren