Willkommen bei Austria Mobility. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur österreichischen Autobahnvignette: Typen, Preise, Kaufmöglichkeiten, gesetzliche Grundlagen und praktische Tipps für Ihre Reise durch Österreich.
Alle Vignetten-Typen ansehenDie Vignette ist eine Mautgebühr für die Nutzung des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes. Sie ist für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht verpflichtend. Ohne gültige Vignette drohen empfindliche Strafen. Die Vignette wird von der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) ausgegeben und kontrolliert.
| Typ | Gültigkeit | Preis 2025 (PKW) | Erhältlich als |
|---|---|---|---|
| 10-Tages-Vignette | 10 aufeinanderfolgende Tage | 9,90 € | Klebe- & Digital |
| 2-Monats-Vignette | 61 Tage ab Kaufdatum | 29,00 € | Klebe- & Digital |
| Jahresvignette | 1. Dez. Vorjahr – 31. Jan. Folgejahr | 96,40 € | Klebe- & Digital |
Die Vignette ist an zahlreichen Verkaufsstellen erhältlich:
Seit 2018 gibt es in Österreich die digitale Vignette. Diese wird auf das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs registriert und ist sofort nach dem Kauf gültig – kein Aufkleben erforderlich. Die klassische Klebevignette muss innen an der Windschutzscheibe angebracht werden und ist ebenfalls weiterhin erhältlich.
Die ASFINAG kontrolliert die Vignettenpflicht mithilfe automatischer Kennzeichenerfassungssysteme (Kameras) sowie durch mobile Kontrollteams. Wer ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Strecke fährt, muss mit einer Ersatzmaut von 120 € rechnen. Wird diese nicht bezahlt, kann eine Anzeige mit einer Strafe von bis zu 3.000 € folgen.
Nein. Die Vignettenpflicht gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Für schwerere Fahrzeuge gilt das streckenbezogene Mautsystem (GO-Box).
Ja, die digitale Vignette kann über den offiziellen ASFINAG-Shop online erworben werden. Sie wird auf das Kennzeichen registriert.
Eine beschädigte oder falsch angebrachte Klebevignette gilt als ungültig. Bitte bringen Sie die Vignette stets innen an der Windschutzscheibe an.
Ja, u. a. Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung, bestimmte Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen auf Transitstrecken ohne Autobahnnutzung.
Die Jahresvignette gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres – also ca. 14 Monate.
Nein. Die digitale Vignette ist an ein Kennzeichen gebunden. Die Klebevignette darf nicht von der Scheibe entfernt und auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden.
Die Ersatzmaut beträgt 120 € und kann vor Ort bezahlt werden, um eine Anzeige zu vermeiden.
Nein, die ASFINAG gewährt keine Rabatte auf Vignetten. Der Preis ist für alle Fahrzeughalter gleich.
Haben Sie weitere Fragen? Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
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